Ab dem 1. Januar 2027 vollzieht die Bundesregierung den massivsten Umbau der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit über 20 Jahren. Mit dem neuen Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) reagiert der Gesetzgeber auf die anhaltende Kritik an den alten, oft unrentablen Riester-Verträgen.
Das große Ziel der Reform: Die private Vorsorge soll endlich rentabler, transparenter und moderner aufgestellt werden. Das absolute Herzstück dieses Gesetzespakets ist das sogenannte Altersvorsorgedepot (AVD). Da in den Medien derzeit viele unvollständige Berichte kursieren, haben wir die harten, gesetzlichen Fakten verständlich zusammengefasst – damit Sparer sich ein klares, neutrales Bild machen können.
1. Der Kreis der Förderberechtigten wird deutlich größer
Ein wesentlicher Vorteil der Reform liegt darin, dass fast jeder erwerbstätige Bürger Zugang zu den staatlichen Förderungen erhält. Ab 2027 sind direkt förderberechtigt:
- Pflichtversicherte Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung.
- Beamte, Richter, Berufssoldaten und sonstige Besoldungsempfänger.
- Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit.
- Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (wie Ärzte, Apotheker, Architekten, Steuerberater oder Rechtsanwälte), die bisher oft komplett von solchen Förderungen ausgeschlossen waren.
2. Das neue Fördersystem: Direkte Zulagen für Ihre Sparbeiträge
Die bisherige, extrem komplizierte Berechnung der Riester-Beiträge entfällt vollständig. Ab 2027 gilt ein unkompliziertes und transparentes Prinzip: Jeder eingezahlte Euro löst eine feste staatliche Zulage aus (bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von maximal 1.800 €):
- Der Mindestbeitrag (Sockel): liegt bei sehr verbraucherfreundlichen 120 € pro Jahr (10 € im Monat).
- Stufe 1 (50 % Förderung): Ihre ersten Einzahlungen bis 360 € im Jahr werden vom Staat mit vollen 50 % gefördert. Sie zahlen also 360 € selbst ein und erhalten 180 € vom Staat dazu.
- Stufe 2 (25 % Förderung): Jeder weitere Euro über 360 € bis 1.800 € wird mit 25 % bezuschusst (maximal weitere 360 € staatliche Zulage).
- Maximale Grundzulage: Wenn Sie den optimalen Eigenbeitrag von 1.800 € im Jahr einzahlen, erhalten Sie die maximale jährliche Zulage von 540 € geschenkt.
- Zusätzliche Steuervorteile: Ihre eigenen Beiträge bis 1.800 € zuzüglich der erhaltenen Zulagen (insgesamt also bis zu 2.340 €) können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen, was Ihre Steuerlast spürbar senken kann.
„Keine komplizierten Formeln mehr: Wer ab 2027 monatlich 150 Euro (1.800 Euro jährlich) einzahrt, erhält vom Staat 540 Euro geschenkt dazu.“
3. Freie Anlage ohne renditefressende Garantien
Der größte und wichtigste Unterschied zu früher: Für das Altersvorsorgedepot ist gesetzlich keine Beitragsgarantie mehr vorgeschrieben. Das klingt im ersten Moment ungewohnt, ist aber ein gigantischer Vorteil. Bisher mussten Anbieter das Geld extrem konservativ und zinsarm anlegen, um die eingezahlten Beiträge zu garantieren – dadurch ging oftmals fast die gesamte Rendite verloren.
Im neuen Depot kann das Kapital direkt in renditestarke, weltweit gestreute Aktienfonds (ETFs) und solide Publikumsfonds investiert werden. So profitiert das Ersparte langfristig vom echten Wirtschaftswachstum, während das Verlustrisiko durch die breite Streuung und den langen Zeitraum historisch minimiert wird.
4. Flexible Auszahlung im Ruhestand
Auch die Entnahmephase wird deutlich flexibler gestaltet. Wenn Sparer die Auszahlungsphase beginnen (frühestens ab dem vollendeten 65. Lebensjahr, spätestens zum 70. Geburtstag), bestehen attraktive Wahlmöglichkeiten:
- Teilkapitalentnahme: Man kann sich zu Beginn der Auszahlphase bis zu 30 % des angesparten Vermögens auf einen Schlag steuer- und förderunschädlich auszahlen lassen – ideal für größere Anschaffungen oder Wünsche im Ruhestand.
- Flexibler Auszahlungsplan: Anstelle einer starren, lebenslangen Versicherung kann man sich für einen strukturierten Auszahlungsplan entscheiden, der das Vermögen bis mindestens zum 85. Lebensjahr aufteilt. Das im Depot verbleibende Kapital arbeitet in dieser Zeit einfach weiter.
Die steuerliche Behandlung bleibt attraktiv: Während der gesamten Ansparphase fallen keine Steuern auf Gewinne oder Dividenden an (steuerfreie Wiederanlage). Im Ruhestand unterliegen die Auszahlungen dann der nachgelagerten Besteuerung mit dem persönlichen Steuersatz.
Die wichtigsten Eckdaten der Reform im Überblick:
| Förderfähige Personen | Beiträge & Förderung | Auszahlphase | Steuerliche Behandlung |
|---|---|---|---|
|
• Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung • Beamte, Richter, Berufssoldaten • Selbstständige & Freiberufler mit Einkünften (§ 15 & § 18 EStG) • Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke (Ärzte, Steuerberater, etc.) • Mittelbar Begünstigte (Ehegatten) |
• Mindestbetrag: 120 € / Jahr • Maximalbetrag: 6.840 € / Jahr • Bis 360 € Eigenbeitrag: 50% Förderung • Weitere 1.440 €: 25% Förderung • Kinderzulage: 1 € pro 1 € Eigenbeitrag (max. 300 € pro Kind) • Max. Grundzulage: 540 € |
• Beginn: frühestens mit 65, spätestens mit 70 Jahren • Bis zu 30 % Teilentnahme zu Beginn möglich • Wahlweise Leibrente oder Auszahlplan bis mindestens zum 85. Geburtstag • Bis zu 30 % des Kapitals in chancenorientierten Fonds (Klasse 3–5) in der Auszahlung |
• Steuerfreie Ansparphase (keine Abgeltungsteuer) • Bis 1.800 € Eigenbeitrag plus Förderung steuerlich absetzbar • Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase (persönlicher Steuersatz) |
5. Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?
Wer bereits einen alten Riester-Vertrag besitzt, profitiert von einer äußerst attraktiven gesetzlichen Option: Bestehende Riester-Verträge können ab 2027 grundsätzlich förderunschädlich in das neue, chancenorientierte Altersvorsorgedepot übertragen werden.
Das bedeutet: Man kann das angesparte Kapital aus dem alten, oft renditeschwachen Vertrag befreien und in die moderne ETF-Welt überführen, ohne bereits erhaltene Zulagen oder Steuervorteile an den Staat zurückzahlen zu müssen.
Da ein solcher Wechsel jedoch im Einzelfall gut durchdacht sein muss (z. B. wegen eventueller Wechselgebühren oder dem Verlust alter Mindestgarantien), ist eine unabhängige Prüfung hier unerlässlich. Dies gilt ausdrücklich auch für Verträge von Kindern oder Enkelkindern, die häufig ebenfalls noch alte Verträge besparen.
Wichtiger Verbrauchertipp für die kommenden Monate:
Der Markt wird sich durch diese Reform völlig neu ordnen. In den kommenden Monaten werden verstärkt Werbung, Online-Vergleichsportale und anlaufende Kampagnen zu sehen sein, die schnelle Abschlüsse, Wechsel oder sogenannte "Wechsel-Wecker" anbieten. Davon sollte man sich nicht verunsichern oder zu schnellen Online-Unterschriften verleiten lassen.
Das neue Gesetz bietet hervorragende Möglichkeiten, doch die steuerlichen Details und die Auswahl der passenden Fonds müssen präzise auf die persönliche Lebenssituation abgestimmt werden. Seriöse Produktanbieter analysieren aktuell die ersten gesetzlichen Produktkonzepte am Markt. Da das Gesetz erst zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, besteht aktuell kein akuter Handlungsbedarf – Eile ist hier ein schlechter Ratgeber.
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Lassen Sie uns im persönlichen Gespräch prüfen, ob Sie förderberechtigt sind und wie Sie das neue Altersvorsorgedepot optimal für Ihre finanzielle Zukunft nutzen können.
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