Das neue Altersvorsorgedepot
Nutzen Sie die historische Chance der staatlichen Förderung: Endlich steuerbegünstigt und ohne renditefressende Garantien in weltweite, wissenschaftliche ETF-Portfolios investieren. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Vermögenszuwachs.
Offiziell beschlossen durch die Bundesregierung. Weitere Details finden Sie auch direkt in den aktuellen FAQ des Bundesfinanzministeriums .
Informationsabend: Das neue Altersvorsorgedepot ab 2027
Erfahren Sie, wie das neue Altersvorsorgedepot funktioniert, wer von der staatlichen Förderung profitieren kann und worauf Sie bei der Auswahl einer Lösung achten sollten.
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Ihre Eingaben
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Die dargestellten Ergebnisse beruhen auf einer Modellrechnung und dienen ausschließlich der Veranschaulichung und Orientierung. Die Berechnung basiert auf Ihren Eingaben sowie vereinfachten Annahmen. Modellrechnungen sind kein verlässlicher Indikator für künftige Wertentwicklungen.
Die tatsächliche Entwicklung eines Altersvorsorgedepots kann erheblich von den dargestellten Ergebnissen abweichen. Renditen sind nicht garantiert. Wertschwankungen und Verluste sind möglich. Kosten, Steuern und Gebühren können das Ergebnis mindern. Unvorhergesehene Ereignisse können das Ergebnis zusätzlich verändern.
Pro Kalenderjahr können maximal 6.840 € in das Altersvorsorgedepot eingezahlt werden. Für die staatliche Förderung werden Einzahlungen von bis zu 1.800 € pro Jahr berücksichtigt. Die Berechnung erfolgt rein fiktiv und bezieht sich nicht auf ein konkretes Finanzinstrument oder ein tatsächlich verfügbares Produkt.
Das mögliche Endkapital wird ausschließlich auf Grundlage der Eingaben sowie der gewählten jährlichen Renditeannahmen berechnet. Die gewählte Rendite wird über die gesamte Ansparphase als konstant angenommen. Je höher das Renditeszenario, desto höher ist auch das Risiko von Wertschwankungen. Tatsächliche Wertentwicklungen können hiervon abweichen.
Die Berechnung berücksichtigt die zum Zeitpunkt der Berechnung im Rechner hinterlegten Förderregelungen. Berücksichtigt werden eine Grundzulage von bis zu 540 € pro Jahr, eine Kinderzulage von bis zu 300 € pro Kind und Jahr sowie ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 €, sofern Sie zu Beginn der Ansparphase höchstens 25 Jahre alt sind.
Für die Kinderzulage wird angenommen, dass für jedes angegebene Kind für maximal 18 Jahre ein Anspruch besteht. Nicht berücksichtigt werden insbesondere weitere Kinder, Änderungen des Einkommens, Änderungen des Familienstands, Änderungen der persönlichen steuerlichen Situation, Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie individuelle Vertragsbedingungen.
Die Berechnung stellt keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar. Sie stellt weder eine Garantie noch einen verlässlichen Indikator für künftige Wertentwicklungen eines Altersvorsorgedepots dar.
Ihre mögliche Entwicklung
Modellierter Auszahlungsplan
Die Startauszahlung wird als Annuität berechnet. Dabei wird angenommen, dass das Kapital während der Auszahlungsphase investiert bleibt und die angenommene Nettorendite konstant erreicht wird.
Tatsächliche Wertentwicklungen können höher oder niedriger ausfallen. Eine Umschichtung in risikoärmere Anlagen kann die erwartete Rendite und damit auch spätere Auszahlungen beeinflussen.
Förderung im Detail
Vereinfachter ETF-Vergleich
Für das Altersvorsorgedepot und den ETF werden dieselben Rendite- und Kostenannahmen verwendet. Beim Altersvorsorgedepot wird die Auszahlung vereinfacht mit dem persönlichen Steuersatz belastet. Beim ETF werden 26,375 % Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag sowie eine Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.
Brutto-Entwicklung der Depotwerte
◉ Einschätzung
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Datenbasis, Annahmen & Methodik
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen — kompakt und praxisorientiert.
Jeder förderberechtigte Sparer hat einen persönlichen Zulagenanspruch. Die Grundzulage beträgt bis zu 540 € pro Jahr (abhängig vom Beitrag). Kinderzulage: 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr (max. 18 Jahre je Kind, im Rechner berücksichtigt). Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 € bei Beginn der Ansparphase bis 25 Jahre. Förderstruktur (vereinfacht): auf die ersten 360 € Jahresbeitrag 50 % Zulage (bis 180 €), auf weitere Beiträge bis 1.800 € 25 % Zulage (bis 360 €). Zusätzlich besteht eine steuerliche Berücksichtigung (Sonderausgaben/steuerliche Günstigerprüfung).
Beispiel: Sie zahlen 1.900 € pro Jahr. Auf die ersten 360 € erhalten Sie 50 % = 180 € Zulage. Auf die folgenden 1.440 € (bis max. 1.800 €) erhalten Sie 25 % = 360 € Zulage. Kinderzulagen und ggf. Starterbonus kommen zusätzlich hinzu; die exakte Höhe hängt von Ihren Eingaben ab.
Das Altersvorsorgedepot startet zum 1. Januar 2027. Bestehende Riester‑Verträge sollten nicht vorschnell gekündigt werden — prüfen Sie einen Transfer. Bei Übertragungen kann nach endgültigen Regeln ein kostenfreier Wechsel möglich sein (z. B. nach Laufzeitvorgaben); in Einzelfällen können Übertragungsgebühren (bis zu ca. 150 €) anfallen.
Grundsätzlich für alle: junge Sparer, Familien mit Kindern, Personen mit bestehenden Riester‑Verträgen, Selbständige und Freiberufler. Auch bei Elternzeit, Krankengeld oder Übergangsgeld bleibt in der Regel ein Anspruch auf Förderung bestehen, sofern Beiträge weiter gezahlt werden. Bei Minijobs ist eine Rentenversicherungspflicht Voraussetzung für Förderung. Ehepartner können eigene Depots führen und ggf. eigene Zulagen erhalten.
Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine Einmalauszahlung von bis zu 30 % des Depotvermögens möglich (voll zu versteuern). Das verbleibende Guthaben wird über einen selbstgewählten Auszahlungsplan in regelmäßigen Raten ausgezahlt. Auszahlungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung.
Anders als viele Riester‑Versicherungen verzichtet das Altersvorsorgedepot nicht auf renditeorientierte Anlagen zugunsten einer Beitragsgarantie. Es ist als Wertpapierdepot konzipiert (Fonds/ETFs), mit transparenteren Kostenstrukturen und gesetzlich limitierten Verwaltungs‑/Produktkosten (Standarddepot max. 1 % p.a.). Das erhöht Renditechancen, erhöht aber auch die Schwankungsrisiken.
Nein. Ein Wechsel sollte individuell geprüft werden (Übertragung, Kosten, Vertragslaufzeiten). Wir unterstützen gern bei der Prüfung, ob ein Wechsel sinnvoll ist und welche Fristen und Gebühren gelten.
Offizielle Informationen und rechtliche Details veröffentlicht das Bundesfinanzministerium (BMF). Unsere Modellannahmen sind vereinfachend; für verbindliche Auskünfte und Einzelfallprüfungen empfehlen wir die BMF‑Dokumente und eine persönliche Beratung.
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